Berufsverband Deutsche Neurochirurgie

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Mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für GKV-Versicherte

Am Dienstag sorgte ein hoher Kassenfunktionär mit einer Forderung für Unruhe in der Ärzteschaft: Der Vize des GKV-Spitzenverbands von Stackelberg will Ärzte, die Privatpatienten bevorzugen, wirtschaftlich bestrafen. Jetzt legt er noch einmal nach.

Stackelberg: „Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten.“

Vor den entscheidenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD zum Thema Gesundheit fordern die Krankenkassen ein festes Sprechstundenkontingent für gesetzlich Versicherte. „Ein Arzt, der eine volle Zulassung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat, sollte zukünftig mindestens 30 Sprechstunden wöchentlich für gesetzlich Krankenversicherte anbieten müssen“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Seine Begründung: Die gesetzlich Versicherten finanzierten die Infrastruktur unseres Gesundheitswesens. Nur durch die Beiträge der 72 Millionen Kassenpatienten sei auch für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung möglich. Wer sich als Arzt niederlasse, entscheide sich bewusst dafür, gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen, argumentiert der Verbands-Vize: „Wir wollen, dass die bevorzugte Vergabe von Terminen an Privatversicherte künftig als Verstoß gegen die Pflichten eines Kassenarztes gilt und von den Kassenärztlichen Vereinigungen sanktioniert werden muss.“

CDU, CSU und SPD setzen am Mittwoch ihre Verhandlungen zur Bildung einer großen Koalition fort. Vorgesehen sind Sitzungen von Arbeitsgruppen, unter anderem zum Thema Gesundheit. Die SPD ist mit der Forderung nach einem Einstieg in das Ende der Zwei-Klassen-Medizin in die Gespräche gegangen. Die Union hat bei bestimmten Punkten Entgegenkommen signalisiert, etwa bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Die von der SPD geforderte Bürgerversicherung lehnt sie aber ebenso vehement ab wie einheitliche Arzthonorare.

Stackelberg hatte in einem dpa-Gespräch vor einer Angleichung der Arzthonorare zu Lasten der GKV-Beitragszahler gewarnt. „Die Einführung einer einheitlichen Honorarordnung würde 90 Prozent der Menschen in diesem Land derzeit keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten“, sagte er. Experten rechnen bei einer Angleichung einen Anstieg der Beitragssätze für gesetzlich Versicherte von bis zu 0,6 Prozentpunkten auf dann 16,2 Prozent. Gegen eine solche Vereinheitlichung der Arzthonorare bestehen nach einem Expertengutachten im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Trotz der Dissonanzen gab es aber auch Fortschritte. So verständigten sich die Unterhändler auf eine bessere Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege. In diesen Bereichen sollen Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung eingeleitet werden, teilte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit. Zusammen mit den Tarifpartnern solle dafür gesorgt werden, dass Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Zudem wolle man eine Angleichung des Mindestlohns in der Pflege zwischen West- und Ostdeutschland erreichen.

Die GKV verlangt von einer künftigen Bundesregierung verbindliche Vorgaben für die Pflege am Krankenbett. Stackelberg sagte der dpa: „Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig.“

Hintergrund ist unter anderem die Aufforderung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), bis Mitte 2018 Untergrenzen für das Pflegepersonal in pflegerisch wichtigen Bereichen von Krankenhäusern festzulegen. Allerdings ist nicht ganz klar, wie viel Personal zweifelsfrei einem Bereich zuzuordnen ist. Zudem fehlt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind.

Für die Pflege am Bett stellt das Gesundheitsministerium über das Krankenhausstrukturgesetz 2016 bis 2018 Fördermittel von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro bereit. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der bisherige Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird in einen Pflegezuschlag umgemünzt. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt.

31.01.2018 09:01:22, Autor: dpa/änd

Bild: Johann-Magnus von Stackelberg © GKV-Spitzenverband